Unser Zweckverband finanziert sich über die durch Satzung erhobenen Gebühren. Es werden Hauptsächlich folgende Gebühren erhoben:

Abwassergebühren

Die Abwassergebühr des AZV Götzenthal setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Entsorgungsgebühr zusammen.
Die Grundgebühr richtet sich nach der Art des Anschlusses und nach der Größe des Trinkwasserzählers.

Bei Grundstücken, die an einen Kanal angeschlossen sind und deren Abwasser in einem Klärwerk gereinigt wird, beträgt die Grundgebühr je Monat:

Durchflußmenge des TrinkwasserzählersGrundgebühr
bis 31.12.2003
Grundgebühr
ab 01.01.2004
Grundgebühr
ab 01.01.2008
bis 2,5 m³/h5,00 Euro7,00 Euro10,00 Euro
ab 2,51 m³/h bis 6,00 m³/h12,00 Euro16,80 Euro24,00 Euro
ab 6,01 m³/h bis 10,00 m³/h20,00 Euro28,00 Euro40,00 Euro
ab 10,01 m³/h bis 15,00 m³/h30,00 Euro42,00 Euro60,00 Euro
ab 15,01 m³/h bis 40,00 m³/h
(bis DN 80 mm)
80,00 Euro112,00 Euro160,00 Euro
ab 40,01 m³/h bis 60,00 m³/h
(über DN 80 mm bis DN 100 mm)
120,00 Euro168,00 Euro240,00 Euro
über 60,0 m³/h
(über DN 100 mm)
200,00 Euro280,00 Euro400,00 Euro

Bei Grundstücken, die an einen Kanal angeschlossen sind, deren Abwasser aber nicht in einem Klärwerk gereinigt wird, beträgt die Grundgebühr je Monat:

Durchflußmenge des TrinkwasserzählersGrundgebühr
bis 31.12.2003
Grundgebühr
ab 01.01.2004
Grundgebühr
ab 01.01.2008
bis 2,5 m³/h3,00 Euro3,00 Euro 6,00 Euro
ab 2,51 m³/h bis 6,00 m³/h7,00 Euro7,20 Euro14,40 Euro
ab 6,01 m³/h bis 10,00 m³/h12,00 Euro12,00 Euro24,00 Euro
ab 10,01 m³/h bis 15,00 m³/h18,00 Euro18,00 Euro36,00 Euro
ab 15,01 m³/h bis 40,00 m³/h
(bis DN 80 mm)
48,00 Euro48,00 Euro96,00 Euro
ab 40,01 m³/h bis 60,00 m³/h
(über DN 80 mm bis DN 100 mm)
72,00 Euro72,00 Euro144,00 Euro
über 60,0 m³/h
(über DN 100 mm)
120,00 Euro120,00 Euro240,00 Euro

Die Entsorgungsgebühren richten sich ebenfalls nach der Art des Abwasseranschlusses und sind wie folgt gestaffelt:

Art des Abwasseranschlusses Entsorgungsgebühr je m³ Abwasser
bis 31.12.2003
Entsorgungsgebühr je m³ Abwasser
ab 01.01.2004
Entsorgungsgebühr je m³ Abwasser
ab 01.01.2008
öffentlicher Kanal mit Anschluss an ein Klärwerk1,32 Euro2,53 Euro2,35 Euro
öffentlicher Kanal ohne Anschluss an ein Klärwerk0,61 Euro0,94 Euro0,97 Euro

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Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflußlose Gruben (Fäkalentsorgung)

Für den Transport und die Entsorgung von Fäkalien aus Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben wird eine Entsorgungsgebühr erhoben. Die Entsorgungsgebühr beträgt je m³ Abwasser 27,81 Euro (bis 31.12.2007: 26,66 Euro).
Wird bei der Abholung der Fäkalien eine Schlauchlänge von mehr als 100 m benötigt, so werden je zusätzlichen Meter Schlauch 3,21 Euro abgerechnet.
Treten bei der Anfahrt oder dem Zugang zum Grundstück bzw. der Entleerung der Abwasseranlage Störungen auf, die auf ein schuldhaftes Verhalten des Anschluß- und Benutzungspflichtigen zurückzuführen sind, wird ein zeitlicher Mehraufwand berechnet. Die Gebühr für einen zeitlichen Mehraufwand beträgt 32,12 Euro je Stunde bzw. Leerfahrt.

Ein kleiner Tipp:
Die Leerung erfolgt vorrangig dienstags und mittwochs in den im Tourenplan veröffentlichten Kalenderwochen. Wünschen Sie eine genaue Terminabsprache, setzen Sie sich bitte direkt mit unserer Entsorgungsfirma VEOLIA Umweltservice Ost GmbH (Tel. 034491/ 23157) in Verbindung.
Sollte eine Leerung in der im Tourenplan ausgewiesenen Kalenderwoche nicht möglich sein, so melden Sie dies bitte umgehend beim AZV Götzenthal (Tel. Nr. 03764/7919-0). Weniger belastbare Wege und Plätze, die entweder mit kleineren Fahrzeugen oder mit geringeren Füllmengen befahren werden müssen, sind dem AZV Götzenthal oder der Entsorgungsfirma rechtzeitig vom Grundstückseigentümer bekanntzugeben.


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Kleineinleiterabgabe

Zur Kleineinleiterabgabe wird herangezogen, wer im Jahresdurchschnitt weniger als 8 m³ pro Tag Schmutzwasser in ein Oberflächengewässer oder in den Boden einleitet. Die Abgabe wird vom Land Sachsen erhoben und durch den AZV Götzenthal an die Kleineinleiter weiterberechnet. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Einwohner zum Stichtag (30.06. des Jahres).
Folgende Kleineinleiterabgabe/Verwaltungsgebühr wird erhoben:

VeranlagungsjahrArt der Gebühr/AbgabeHöhe der Gebühr
1997 bis 2001Verwaltungsgebühr
Kleineinleiterabgabe
2,56 Euro (5,00 DM) je Einwohner
17,90 Euro (35,00 DM) je Einwohner
2002 bis 2005 Kleineinleiterabgabe incl. Verwaltungsgebühr 21,00 Euro je Einwohner
ab 2006 Kleineinleiterabgabe
Verwaltungsgebühr
17,90 Euro je Einwohner
12,85 Euro je Bescheid

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Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen

Der AZV Götzenthal erhebt für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten Verwaltungsgebühren und Auslagen. Die Höhe der Gebühr/Auslage richtet sich unter Berücksichtigung der an der Amtshandlung beteiligten Behörden und Stellen, nach Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten und nach deren wirtschaftlichen Verhältnissen, nach dem als Anlage zur Kostensatzung beschlossenem Kostenverzeichnis.

Aufwandsersatz für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung der Anschlusskanäle

Anschlusskanäle sind Grundstücksanschlüsse im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen. Der Grundstückseigentümer trägt die tatsächlich entstandenen Kosten. Dem Bescheid über Aufwandsersatz sind in der Anlage eine Rechnungskopie der bauausführenden Firma sowie das Aufmaß beigefügt.