Zum Schutz der Gewässer


Ohne Wasser ist das Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen nicht möglich. Wasser ist lebensnotwendig und daher von unschätzbarem Wert. Schon der griechische Philosoph Thales von Milet umschrieb den Wasserkreislauf in dem Zitat: "Das Prinzip aller Dinge ist das Wasser. Aus Wasser ist alles und ins Wasser kehrt alles zurück."
Durch menschliche Einflüsse wird der natürliche Wasserkreislauf nachhaltig belastet.
Besonders in den neuen Bundesländern stellte sich der Zustand der Gewässer nach 40 Jahren ökonomischer und ökologischer Mißwirtschaft katastrophal dar. Ein hoher Abwasseranfall aus veralteten Produktionsanlagen, mangelhafte Abwasserreinigungsleistungen in der Industrie und in den Kommunen sowie der diffuse Schadstoffeintrag, insbesondere aus der Landwirtschaft, waren Hauptursachen der massiven Gewässerbelastung. Dem mit einer vernünftigen Umweltpolitik entgegenzuwirken wurde dringend notwendig.
Im wasserwirtschaftlichen Bereich bildet dafür das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Basis. Als Rahmengesetz des Bundes ist es die wichtigste Grundlage für die staatlichen Maßnahmen zum Schutz der Gewässer. Es regelt u.a. Gewässerbenutzungen, Wasserschutzgebiete und die Abwasserbeseitigung. Konkretisiert und ergänzt werden diese Bestimmungen durch die Wassergesetze der einzelnen Bundesländer, wie das Sächsische Wassergesetz.
Insgesamt orientiert sich die deutsche Umweltpolitik an den Prinzipien der Vorsorge, Verursachung und Kooperation.
Was bedeutet dies nun für den AZV Götzenthal?
Vorsorge für eine saubere Umwelt wurde durch den Bau der neuen Kläranlage getroffen. Entsprechend dem neuesten Stand der Technik konzipiert, können mindestens 90% der Schadstoffe aus dem Abwasser eliminiert werden. Ständige Kontrollen im Technikbereich sichern eine konstante Reinigungsleistung der Kläranlage. Tägliche Abwasseruntersuchungen im betriebseigenen Labor dienen ebenso der Optimierung der Funktionsweise der Kläranlage wie der Überwachung der gesetzlichen Vorgaben.
Das Verursacherprinzip bedeutet nichts anderes als "Wer verschmutzt, der zahlt!"
Während in den vergangenen Jahren Zahlungen in Form der Abwasserabgabe in Millionenbeträgen anstanden, zahlen wir heute bei Einhaltung der Grenzwerte nur einen Bruchteil davon.
Beim Kooperationsprinzip wird eine weitgehende Beteiligung der Bürger, der Wirtschaft und der gesellschaftlichen Gruppen an der Umsetzung umweltpolitischer Ziele angestrebt. Unter diesen Punkt fällt nicht nur die enge Zusammenarbeit mit industriellen Einleitern, welche je nach Art des Abwassers die Reinigungsleistung der Kläranlage beeinträchtigen können. Hier ist auch die Einsicht jedes einzelnen Bürgers gefragt, um eine Gleichsetzung der Abwasserbehandlung mit der Müllentsorgung zu verhindern.
Wenn wir all diesem Wissen Rechnung tragen, werden wir uns gemeinsam an einer sauberen Umwelt erfreuen können.